Kostenübernahme
Je nachdem, wie Sie versichert sind, unterscheiden sich die formellen Grundvoraussetzungen der Therapie. Grundsätzlich gilt: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt, bei der eine Behandlung aller Voraussicht nach zu einer Heilung, Besserung oder Stabilisierung führt.
Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten der Therapie. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch in die Psychotherapeutische Sprechstunde mit.
Sie sind bei einer privaten Krankenversicherung (ggf. mit Beihilfe) versichert
Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel übernommen, sofern Psychotherapie als Leistung in ihrem Vertrag beinhaltet ist. Die Anzahl der Sitzungen pro Jahr kann hierbei jedoch beschränkt sein. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Konditionen und Voraussetzungen ihres spezifischen Vertrages.